Sie lieben es, Veranstaltungen zu planen und große Feste zu feiern? Mit der Veranstalter-Haftpflichtversicherung können Sie das sorgenfrei tun.
Sie schützt Sie bei Verletzungen anderer oder wenn Sachen beschädigt werden. Ganz egal, wen dabei die Schuld trifft.
Wahlweise kann auch ein Straf-Rechtsschutz abgeschlossen werden.
Mit der Veranstalter-Haftpflichtversicherung sind Sie gut geschützt und bekommen die verursachten Schäden ersetzt – ganz egal, ob Sie oder einer Ihrer Helfer:innen schuld ist.
Grundsätzlich ist eine Veranstalterhaftpflicht immer sinnvoll.
Eine Veranstaltungsversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz vor der umfangreichen Haftung, die das Gesetz einer:einem Veranstalter:in auferlegt. Veranstalter:innen haften für alle Schäden aus eigenem Verschulden, sowie aus Verschulden von Erfüllungsgehilf:innen, Teilnehmer:innen bzw. Gäst:innen, ohne Limit mit ihrem gesamten Vermögen.
Die Veranstaltungsversicherung deckt je nach gewählten Paketen
Die:Der Versicherungsnehmer:in und die für sie:ihn handelnden Personen sind auch ohne Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses mitversichert.
Dies gilt jedoch nicht für Dritte, die aufgrund eines Werkvertrages zur Erreichung des Veranstaltungszweckes tätig werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie dem Beiliegenden Prospekt