Heizungstechnikversicherung
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Heizungsanlage, die am Versicherungsort betriebsfertig aufgestellt ist, gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen der versicherten Sachen durch:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, leichte Fahrlässigkeit, Böswilligkeit und
- Sabotage oder mechanisch einwirkende Gewalt
- Wassermangel
- Implosion oder sonstige Wirkung von Unterdruck
- Überdruck (mit Ausnahme Explosion), Verpuffung
- Sturm, Frost und unmittelbare Wirkung von Eisgang
- unmittelbare Wirkungen der elektrischen Energie
- Übertragung elektrischer Energie über Leitungen als Folge von Blitzschlag
- Konstruktions- und Herstellungsfehler
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
Informationsblatt für die Heizungstechnikversicherung