Versicherungsagentur Stefan Curra
Top-Prämie | Top-Beratung | Top-Betreuung | gebührenfrei!

Photovoltaikversicherung

"TOP-GESCHÜTZT  ab Euro 75,00 jährlich!"


Als Betreiber einer Anlage können Sie sich mit der Photovoltaik-Versicherung gegen Schäden die unvorhergesehen eintreten absichern.
Egal welche Art von Photovoltaik-Anlagen Sie planen oder besitzen, wir schützen Ihre Investition umfassend und innovativ.


Wir versichern insbesondere Privatbetreiber oder klein gewerbliche Betreiber von Photovoltaik-Anlagen.


Versicherbar sind:

 

  • Dachanlagen
  • Freifeldanlagen
  • Balkonkraftwerke
  • Solarzäune
  • Solarspeicher
  • Wallboxen oder Luftwärmepumpen etc.


Leistung ab Montagebeginn:


  • Schäden aus Einbruchdiebstahl für noch nicht montierte Teile, sofern in ordnungsgemäß versperrten Räumlichkeiten untergebracht
  • Schäden aus einfachem Diebstahl für fest mit dem Gebäude verbundene Gegenstände
  • Schäden aus Elementarereignissen (z.B. Blitz, Brand, Naturkatastrophen inklusive Erdbeben)


Deckungen nach Inbetriebnahme:


  • Innere Schäden an der Anlage (z.B. Kurzschluss, Material- und Herstellungsfehler)
  • Sämtliche von außen verursachte Schäden an der Anlage
  • Als Folgeschäden mitversichert: Nebenkosten, die bei einem Schaden an der Anlage entstehen
  • Automatisch inkludiert ist die Ertragsausfall-Versicherung bei Ausfall der Anlage, diese leistet bis zur angegebenen Versicherungssumme im Prospekt. Das heißt, der Versicherer leistet darüber hinaus Entschädigung, wenn die technische Einsatzmöglichkeit der versicherten Anlage durch einen dem Grunde nach versicherten Sachschaden unterbrochen oder beeinträchtigt wird. Hierbei ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den dadurch entstandenen Ertragsausfall.


Zusätzlich versichert bis zur angegebenen Versicherungssumme (je Kostenart und Schadenereignis):


  • Gebäudebeschädigungen: De- und Remontagekosten, die unabhängig von einem versicherten Schaden an der Anlage dadurch anfallen, dass ein Sachschaden am Gebäude, auf dem die versicherte Anlage installiert ist, behoben werden muss. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für den dadurch verursachten Ertragsausfall. Hierfür beträgt die Haftzeit 1 Monat.
  • Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden: Reparatur Arbeiten an Dächern und Fassaden, die als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der versicherten Photovoltaikanlage notwendig geworden sind.
  • Schadensuchkosten: Anfallende Kosten, um die Schadenursache zu lokalisieren bzw. aufzuspüren.


Bild von Markus Winkler aus Unsplash



Bild von Chelsea aus Unsplash





Anfrage stellen 

 


zurück zur Übersicht
E-Mail
Anruf
Karte
Infos