Die Grundlage der Privathaftpflicht ist die Tatsache, dass jeder Bürger für einen Schaden in vollem Umfang verantwortlich ist, den er vorsätzlich, fahrlässig oder grob fahrlässig einer anderen Person oder deren Eigentum zugefügt hat.
Aufgabe des Haftpflichtversicherers ist es, im Schadenfall zu prüfen, ob die gegen Sie gestellten Schadenersatzansprüche berechtigt sind.
Dabei schützt Sie eine Haftpflichtversicherung umfassend:
Die Leistungspflicht der Haftpflichtversicherung besteht also immer dann, wenn der Versicherte einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden schuldhaft verursacht hat.
Hält der Versicherer die Schadenersatzansprüche für unberechtigt, wehrt er die Ansprüche auf eigene Kosten und Gefahr ab!